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Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Verein Kriseninterventionszentrum ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.kriseninterventionszentrum.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die Website kriseninterventionszentrum.at enthält Bereiche, die teilweise noch nicht barrierefrei umgesetzt sind. Das Kriseninterventionszentrum ist aber bestrebt, die Funktionalität bestmöglich barrierefrei anzubieten.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Bei der Vergrößerung der Schrift auf 200% überlagert auf mobilen Geräten der Einleitungstext auf der Startseite die umliegenden Texte (WCAG 1.4.4 Textgröße ändern).

Wenn die Website mit einem Screenreader bedient wird, wird der Fokus vereinzelt nicht richtig gesetzt (WCAG 2.4.3 Fokus-Reihenfolge).

Übersetzungen sind nur für ausgewählte Inhalte vorhanden, insbesondere Zusatzinformationen für Screenreader sind nur auf deutsch angeführt (WCAG 3.1.2 Sprache von Teilen).

Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzer:innen nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.

b. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Inhalte von Dritten, beispielsweise Dokumente von anderen Organisationen, die nicht im Einflussbereich des Kriseninterventionszentrums liegen, sind vom WZG ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.

Wenn Sie eine Auskunft zu PDF-Dokumenten benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an verwaltung@kriseninterventionszentrum.at.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 7. Mai 2022 auf Grundlage einer vom Kriseninterventionszentrum durchgeführten Selbstbewertung erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern, ersuchen wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen. Schreiben Sie uns dazu gerne eine E- Mail an verwaltung@kriseninterventionszentrum.at mit dem Betreff „Meldung einer Barriere auf der Website des Kriseninterventionszentrums“. Bitte beschreiben Sie das Problem und die verwendeten Technologien (Browser, Betriebssystem) und fügen Sie wenn möglich auch Screenshots bei.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren

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